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Informationen zu Fortbildungen

in der Stadt Nürnberg

Aktuelle Informationen

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Grundsätzliche Hinweise

Die Schulen müssen jeweils rechtzeitig vor einer konkret geplanten Maßnahme Fortbildungsmittel beantragen. Es ist ein entsprechender Antrag auf dem Dienstweg über das Staatliche Schulamt an die Regierung von Mittelfranken zu stellen. Das entspechende Antragsformular finden Sie in der rechten Randleiste.

Sie sollen außerdem nicht in Vorleistung gehen, was die Begleichung der Honorare betrifft. Die Honorare werden von der Regierung direkt an die Referenten überwiesen. Dieses Verfahren sollte grundsätzlich auch dann eingehalten werden, wenn ein Teil des Honorars durch andere Stellen beglichen wird.

Für die schulhausinterne Lehrerfortbildung steht den Schulen seit dem Kalenderjahr 2008 grundsätzlich ein Höchstbetrag von 200,– € zur Verfügung.

Dieser Höchstbetrag kann nicht pauschal beantragt werden.

Bezuschusst werden grundsätzlich nur solche Maßnahmen, die unmittelbar der Qualitätsentwicklung von Schule, insbesondere der Unterrichtsentwicklung dienen.

Für Bewilligungen gelten grundsätzlich die folgenden Honorarsätze bzw. Vereinbarungen:

  • Fachberater/innen erhalten für ihre Tätigkeit, zu der auch die Mitwirkung in der Lehrerfortbildung gehört, Anrechnungsstunden und somit kein Honorar.
  • Lehrkräfte, die an der eigenen Schule referieren, erhalten kein Honorar.
  • Lehrkräfte, die im Rahmen der lokalen Lehrerfortbildung referieren, erhalten Honorar.
  • Beratungsrektoren/Schulpsychologen erhalten im eigenen Schulamtsbezirk grundsätzlich kein Honorar.
  • Tandems, die im Rahmen der schulhausinternen Lehrerfortbildung referieren, erhalten grundsätzlich insgesamt 20,-€ pro Zeiteinheit (45 Minuten), also nicht mehr pro Person 20,-€;
  • Mathematikbegleiter: 30 € für das Tandem, 15 € pro Person.
  • Grundsätzlich dürfen pro Tag nicht mehr als 4 Zeiteinheiten abgerechnet werden (=80 €).
  • Reisekosten und Honorare sind getrennt – mit den jeweiligen Formblättern – (vollständig ausgefüllt) abzurechnen.

Das Staatliche Schulamt erhält z.T. Anträge zur Genehmigung einer Dienstreise für Veranstaltungen, für die eine Einladung incl. Dienstreisegenehmigung besteht.

Hinweis: Bei Einladungen, z.B. durch das ISB München, ist kein gesonderter „Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise“ an das Staatliche Schulamtes in der Stadt Nürnberg

zu stellen. Wir bitten darum, den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erstattungsantrag im Original zusammen mit dem Einladungsschreiben direkt an das zuständige Landesamt für Finanzen zu senden.

Für Beamte: LfZ Würzburg, Postfach 5209, 97002 Würzburg

Für Angestellt: LfZ Ansbach, Postfach 1951, 91510 Ansbach

Vielen Dank für deine Mithilfe.

Wichtige Formulare
Seitenautor:
zuletzt geändert:

5. Apr 2022 @ 11:19

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