Datenschutzbeauftragter

im Schulamtsbezirk des Staatlichen Schulamts

Der Datenschutzbeauftragte des Staatlichen Schulamts ist zuständig für datenschutzrechtliche Fragen im Bereich der Grundschulen, Mittelschulen und staatlichen Förderschulen.

Aufgaben:

  • Beratung der Schulleitung (Freigaben, Verfahresverzeichnis, Umsetzung des Datenschutzes)
  • Beratung und Prüfung von Freigaben
  • Hinwirkung auf die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben (gem. Art 25 BayDSG)
  • Beantwortung konkreter Anfragen
  • Fortbildungen im Bereich Datenschutz

Aktuelles zum Datenschutz:

Bei Fragen und für Anregungen und Kommentare zum Thema Datenschutz bitte per Mail an den Datenschutzbeauftragten des Staatlichen Schulamts in der Stadt Nürnberg wenden.

Der Schulleiter bleibt für den Datenschutz an seiner Schule verantwortlich !

Zuständigkeit im Staatlichen Schulamt
Kontakt
Sprechzeiten

Dienstag und Mittwoch am Amt,

Sonst nach Vereinbarung

Zuständigkeit für folgende Themen
Seitenautor:
zuletzt geändert:

Jan. 31, 2024 @ 11:56

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