Schuleinschreibung
Ablauf und wichtige Informationen
Sehr geehrte Eltern,
gemäß BayEUG sind für die Einschulung im Schuljahr 2025/26 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.06.2025 sechs Jahre alt werden. Außerdem sind alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 01.07. bis 30.09.2025 sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte – nach Beratung durch die Schulen – den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben. Ebenfalls schulpflichtig werden Kinder, die im vergangenen Schuljahr zurückgestellt wurden oder deren Schulpflicht im vergangenen Schuljahr verschoben wurde.
Kinder, die nach dem 30.09.2025 und vor dem 01.01.2026 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden.
Kinder, die nach dem 31.12.2025 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn durch ein schulpsychologisches Gutachten nachgewiesen wird, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Vor der Einschulung ist eine Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt Nürnberg gesetzlich vorgeschrieben. Vor der Untersuchung ist ein Gespräch zwischen Ihnen und dem Fachpersonal des Kindergartens über die Schulfähigkeit Ihres Kindes empfehlenswert. Zur Schuleingangsuntersuchung werden nur die Kinder eingeladen, die bis zum 30.09.2025 sechs Jahre alt werden.
Der Untersuchungstermin wird den Personensorgeberechtigten in der Regel ca. drei bis vier Wochen vor dem Termin durch das Gesundheitsamt mitgeteilt.
Nach der Untersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamts Nürnberg erhalten die Schulen mit Einverständnis der Eltern das Ergebnis der Untersuchung. Fehlt dieser Nachweis, muss dieser durch die Schule bei den Personensorgeberechtigten angefordert werden; ggf. muss die Untersuchung noch stattfinden. Die Untersuchungen finden von Herbst 2024 bis Sommer 2025 statt.
Eltern von Kindern, die nach dem 30.09.2025 sechs Jahre alt werden, müssen einen Termin zur Schuleingangsuntersuchung bei der jeweiligen Außenstelle des Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes vereinbaren.
Die Sprachstandserhebung startet ab 2025. Informationen folgen.
Termin zur Einschreibung in die 1. Klasse: Mittwoch, 19.03.2025
Die Schulanmeldung ist eine gesetzliche Pflicht.
Die Kinder müssen an der öffentlichen Schule angemeldet werden, in deren Schulsprengel sie wohnen oder an einer privaten Grundschule.
Den entsprechenden Sprengel finden Sie unter:
https://online-service2.nuernberg.de/Finder/?Gebietefinder
(Amt für Stadtforschung und Statistik)
Kommen Sie bitte persönlich mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung und bringen Sie die Geburtsurkunde mit.
Falls Ihnen keine Geburtsurkunde vorliegt, können Sie beglaubigte Abschriften aus dem Geburtseintrag am
Standesamt Nürnberg, Urkundenabteilung,
Hauptmarkt 18, 2. Stock, Zimmer 205,
90403 Nürnberg,
Telefon: 0911 / 231 – 0,
Telefax: 0911 / 231 – 7468
erhalten.
Alleinerziehende Elternteile benötigen zusätzlich eine Sorgerechtsbescheinigung (sog. Negativbescheinigung).
Am Tag der Schulanmeldung findet gleichzeitig die Antragstellung für die Mittagsbetreuung statt.
Für Schulen mit Dependancen gilt:
Die Anmeldung in einem Schulgebäude ist nicht dafür bestimmend, dass das angemeldete Kind eine Klasse besuchen kann, die in diesem Schulgebäude untergebracht ist. Die Erziehungsberechtigten werden aufgrund der Schulanmeldung durch die Schulleitung verständigt, welche Klasse in welchem Schulgebäude ihr Kind besuchen wird.
Informationen des Jugendamts zur Beantragung eines städtischen Hortplatzes sind im Internet auf den Seiten des Jugendamts unter
https://www.nuernberg.de/internet/kinderbetreuung/nuernberger_kitas.html
zu finden.