Andrea Blendinger

Schulamtsdirektorin | Bezirk 2

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Zuständig für folgende Schulen

Informationen nicht verfuegbar.

Zuständigkeiten

N.N.

Allgemeine Aufgaben der Schulaufsicht
  • Dienstaufsicht
  • Beratung und Beurteilung aller Lehrkräfte
  • Schülerangelegenheiten
  • Klassenbildung und Personal
  • Zusammenarbeit mit den Elternbeiräten
  • Angelegenheiten der Schulorganisation
  • Unterstützung von Schulentwicklung
  • Mitwirkung bei der II. Staatsprüfung
  • Klassenbildung
Verwaltungsangestellte im Bezirk
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Arbeitszeiten

Montag und Freitag

Übergreifende Aufgaben

N.N.

Seitenautor:
zuletzt geändert:

Sep. 23, 2025 @ 16:51

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