Lese-Rechtschreib-Störung
Beratungsthema
Bei einer nicht geringen Zahl an Schülern ist der Schulerfolg durch Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben beeinträchtigt. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der unterrichtenden Lehrkraft ist hier wichtig, um individuelle Fördermaßnahmen im Rahmen des Unterrichts, aber auch für die häusliche Übung zu besprechen und durchzuführen.
Bei folg. Hinweisen sollten weitere Fachkräfte der Schulberatung (siehe LRS-Prozedere) hinzugezogen werden und möglichst frühzeitig überprüft werden, ob bei einem Kind möglicherweise eine Lese-Rechtschreib-Störung vorliegt:
- Das Kind hat besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder des Rechtschreibens.
- Das Kind macht beim Lesen/Rechtschreiben deutlich mehr Fehler als andere Kinder
- Es liegen keine anderen erklärenden Gründe für diese Problematik vor, wie z.B. allgemeine Lernschwierigkeiten, eine Entwicklungsverzögerung, Seh-/Hörstörungen, unzureichende Beschulung, Konzentrationsstörungen oder psychische Störungen.
Die Diagnostik umfasst neben einer Exploration bzgl. des Entwicklungsverlaufs, der Schul- und Familiensituation sowie der Einsicht in das Schriftwesen und die Zeugnisse des Kindes u.a. folgende Testungen:
- Lesegeschwindigkeit, Lesefehler und Leseverständnis
- Rechtschreibung
- Allgemeine intellektuelle Fähigkeiten.
Auf Grundlage der Testergebnisse und einer Schulberatung entscheiden die Eltern, ob sie einen Antrag auf Gewährung von Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz für ihr Kind stellen (siehe LRS Antrag Nachteilsausgleich-Notenschutz).
Die Diagnose einer Lese-Rechtschreib-Störung kann von einem Schulpsychologen auch in Zusammenarbeit mit einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, einem approbierten Psychotherapeuten oder sozialpädiatrischem Zentrum gestellt werden und mündet bei Antragstellung der Eltern in einer schulpsychologischen Stellungnahme für die Schulleitung. Die Schulleitung erlässt auf dieser Grundlage einen Bescheid, der den Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz inhaltlich und zeitlich festlegt.
Mögliche Maßnahmen eines Nachteilsausgleichs können sein:
- Zeitzuschlag
- Vorlesen von Aufgaben oder Texten
- Besondere Gestaltung der Aufgaben
- Ersatz einzelner schriftlicher Leistungsnachweise durch entsprechende mündliche Leistungsnachweise
- Individuelle Gewichtung schriftlicher und mündlicher Arbeitsformen
- Zulassung besonderer Arbeitsmittel
Mögliche Maßnahmen zum Notenschutz können sein:
- Verzicht auf die Bewertung des Vorlesens im Fach Deutsch/im Fach Englisch
- Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibleistungen in allen Fächern
- Stärkere Gewichtung der mündlichen Leistungen im Fach Englisch.
Individuelle Fördermaßnahmen sowie Maßnahmen zum Nachteilsausgleich werden nicht in einem Zeugnis vermerkt, Maßnahmen zum Notenschutz sind mit einer Zeugnisbemerkung verbunden.
Neben den schulischen Unterstützungsmaßnahmen bei einer Lese- und Rechtschreibstörung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch außerschulische Unterstützung in Form einer Eingliederungshilfe durch die Kinder- und Jugendhilfe von den Eltern beantragt werden. Über die Gewährung einer außerschulischen Legasthenietherapie entscheidet das Jugendamt.