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Kinderschutz

als wichtige Aufgabe für alle Schulen

Die Schule ist ein zentraler Ort der Sozialisation für Kinder und Jugendliche. Dabei ist es die besondere Aufgabe und Herausforderung für Schulleitungen, die Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal, die körperliche und seelische Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

Neben den Beratungsinstanzen an den Schulen (Beratungslehrkraft, Schulpsychologie und Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS) ist in besonderen Fällen, d.h. wenn es um die Gefährdung des Kindeswohles geht, die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ASD, Kinderschutzbund und Wildwasser e.V.) notwendig.

Das BayEUG (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) und das Bundeskinderschutzgesetz sehen vor, dass Schulen bei Verdacht auf Gefährdung oder Beeinträchtigung des Kindeswohls das Jugendamt und weitere Beratungsstellen einbeziehen müssen. Umfassender Kinderschutz in der Schule braucht somit in jedem Fall das Engagement und eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten – der Lehrkräfte, der pädagogischen Fachkräfte sowie der Vertreterinnen und Vertreter der Jugendämter.

Was sind nun konkrete Aufgaben der Schule, wenn es einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gibt?

Mit den Empfehlungen in der -> Arbeitshilfe zur Umsetzung des Kinderschutzes in Schulen werden Anregungen und Hilfen zum Umgang mit dem Thema und konkrete Informationen zum Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung aufgezeigt.

Weiterführende Informationen

Arbeitshilfe zur Umsetzung

Kinderschutzgesetz

Arbeitshilfe: Kinder sicher im Netz

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zuletzt geändert:

29. Sep 2022 @ 19:26

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