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Kriseninterventionsteam | KIBBS

in der Stadt Nürnberg

KIBBS Mittelfranken, Stand: Dezember 2022 
Das Team KIBBS-Mittelfranken erreichen die Schulen im Akutfall über die Staatl. Schulberatungsstelle,
Telefon: 0911/58 676-10.

Die Anforderung von KIBBS erfolgt im Krisenfall durch die Schulleitung der betroffenen Schule selbst

  • direkt beim zuständigen Regionalkoordinator oder
  • bei der örtlich zuständigen Schulaufsicht, die dann den Regionalkoordinator bzw. bei dessen Verhinderung die staatliche Schulberatungsstelle informiert.

Darüber hinaus gilt Folgendes:

Bei Vorkommnissen von besonderer Bedeutung sind nicht nur die Polizei, sondern auch die vorgesetzte Behörde und der Aufwandsträger unverzüglich zu informieren, vgl. § 35 Satz 1 LDO. 2. In besonders schwerwiegenden Fällen ist im Hinblick auf § 35 Satz 2 LDO durch die Schulaufsicht zusätzlich sicherzustellen, dass das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unverzüglich verständigt wird.

Der zuständige Regionalkoordinator benennt zum Kriseneinsatz eine geeignete Einsatzgruppe (KIBBS-Team).

Der Kriseneinsatz für die Mitglieder eines KIBBS-Teams wird angeordnet

  • von den unmittelbaren Dienstvorgesetzten der zum Einsatz kommenden KIBBS-Mitglieder oder
  • vom Staatsministerium – insbesondere bei Großschadenslagen.

Sollen dabei neben KIBBS-Mitgliedern weitere Schulpsychologen hinzugezogen werden, stimmt der Regionalkoordinator deren Einsatz mit den jeweils zuständigen Dienstvorgesetzten ab. Somit ist der Regionalkoordinator bei Anforderungen von KIBBS seitens der Schulaufsicht oder der Schulen grundsätzlich einzubeziehen.

Die staatlichen Schulen sind verpflichtet, dem Staatlichen Schulamtl jährlich bis zum 1. Oktober sowie anlassbezogen bei relevanten Änderungen das Vorhandensein eines aktualisierten Sicherheitskonzepts zu melden.

Fortbildungsangebote des KIBBS-Teams finden Sie in FIBS unter dem Anbieter Staatl. Schulberatungsstelle für Mittelfranken.

Link zur KM-Seite mit Materialien: Krisenintervention / KIBBS (bayern.de)

Weiterführende Informationen
Zuständigkeit im Staatlichen Schulamt

Sabine Butz


Staatliche Schulpsychologin
Zuständigkeit an der Regierung von Mittelfranken
Seitenautor:
zuletzt geändert:

25. Jan 2023 @ 11:11

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