Elternbeirat und Fördervereine
Der Elternbeirat ist ein Organ der Schule (Art. 64 ff. BayEUG). „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist damit die Schule, nicht der oder die Elternbeiratsvorsitzende. Die Schulleitung wird den […]