Elternbeirat und Fördervereine

Der Elternbeirat ist ein Organ der Schule (Art. 64 ff. BayEUG). „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist damit die Schule, nicht der oder die Elternbeiratsvorsitzende.

Die Schulleitung wird den Elternbeirat bei nächster Gelegenheit über die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO in der Schule informieren (vgl. Art. 67 BayEUG). Für den Elternbeirat besteht im Moment kein Grund, bislang datenschutzkonforme Verfahren zu ändern.

Bei Bedarf kann der oder die Datenschutzbeauftragte der Schule einbezogen werden.

Fördervereine stehen demgegenüber außerhalb der schulischen Organisation. Informationen zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung im Verein finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht unter www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html.

Quelle: https://www.km.bayern.de/ministerium/recht/datenschutz.html

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zuletzt geändert:

Nov. 15, 2021 @ 10:17

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