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Kinderuhren mit Abhörfunktion

Bundesnetzagentur geht gegen Kinderuhren mit Abhörfunktion vor

Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Sofern Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert sie diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Eltern wird daher geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/17112017_Verbraucherschutz.html

Für Handys:

Art. 56 Abs. 5 BayEUG:

(5) 1Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-56

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zuletzt geändert:

15. Nov 2021 @ 10:17

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